Drei Frauen lesen eine E-Mail zur Urlaubssperre und sind entsetzt

Urlaubssperre: Was ist überhaupt erlaubt?

Man freut sich auf den wohlverdienten Jahresurlaub und dann das: Der Chef ordnet eine Urlaubssperre an. Aber darf er das überhaupt? Schließlich steht Arbeitnehmern doch gesetzlich eine bestimmte Zeit Erholungsurlaub zu. Und was passiert, wenn der Urlaub eigentlich schon genehmigt ist, der Arbeitgeber aber ein Urlaubsverbot verkündet? Die Antworten auf diese und weitere Fragen zum Thema gibt es hier.

Urlaubssperre: Was versteht man darunter?

Was sich hinter dem Begriff Urlaubssperre verbirgt, ist schnell erklärt: Der Mitarbeiter möchte Urlaub machen, aber der Chef genehmigt diesen nicht. Die Beschäftigten dürfen also für eine gewisse Zeit im Jahr nicht von ihrem Recht auf Erholungsurlaub Gebrauch machen.

Eine Urlaubssperre muss dabei aber immer die Interessen des betroffenen Arbeitnehmers berücksichtigen. Unter Umständen ist das gar nicht so einfach, weshalb Urlaubssperren immer wieder Grund für Auseinandersetzungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind.

Wann ist ein Urlaubsverbot möglich?

Rechtlich gesehen muss der Arbeitgeber im Hinblick auf eine Urlaubssperre einiges beachten, denn in § 7 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) ist geregelt, dass „bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen [sind].“ Du kannst als Arbeitnehmer in der Regel also selbst den Zeitraum bestimmen, in welchem du Urlaub machen möchtest.

Eingeschränkt wird diese Vorgabe jedoch dadurch, dass dringende betriebliche Gründe oder die Urlaubswünsche anderer Beschäftigter mit diesem Urlaubswunsch in Widerspruch stehen können. Somit ist es unter Umständen gerechtfertigt, dass der Chef deinen Urlaub nicht genehmigt. In extremen Fällen darf er sogar bereits genehmigten Urlaub wieder streichen – doch dazu später mehr.

Diese Gründe rechtfertigen eine Urlaubssperre

Schauen wir uns die Gründe an, die eine Urlaubssperre rechtfertigen. Eins vorweg: Pauschale Aussagen sind – wie bei den meisten juristischen Fragestellungen – kaum möglich. Es kommt auf den Einzelfall an, ob die Urlaubssperre gerechtfertigt ist oder nicht.

In diesen Fällen könnte dein Chef berechtigt sein, eine Urlaubssperre zu erteilen:

  • Mitarbeiter wird gebraucht: Angenommen du und dein Kollege teilen euch einen Arbeitsplatz, vielleicht sogar im Rahmen von Jobsharing, und nur ihr beide könnt bestimmte Aufgaben im Unternehmen erledigen. Wenn dein Kollege Urlaub beantragt und dieser genehmigt wird, wird dein Chef vermutlich dein Urlaubsgesuch zum selben Zeitpunkt ablehnen und könnte dir theoretisch auch eine Urlaubssperre erteilen.
  • Saisonale Auftragsspitze: Ein der häufigsten Fälle, wenn es um Urlaubssperren geht. Im Einzelhandel genehmigt der Arbeitgeber klassischerweise während des Weihnachtsgeschäfts keinen Urlaub – oder wirklich nur in Ausnahmefällen. Mitarbeiter aus der Buchhaltung dagegen sollten in der Zeit des Jahresabschlusses nicht mit einer Genehmigung ihres Urlaubs rechnen. Wenn der Chef absehen kann, dass jedes Jahr für einen bestimmten Zeitraum eine solche Situation eintritt, hält er die Urlaubssperre häufig schon im Arbeitsvertrag fest.
  • Krankheitswelle: Wenn bereits viele Mitarbeiter wegen einer Erkrankung ausfallen, könnte das ebenfalls ein Grund sein, dass dein Chef sich für ein Urlaubsverbot entscheidet. Denn er muss sicherstellen, dass die Abläufe im Betrieb weiterhin aufrechterhalten werden können. Und das funktioniert nicht, wenn große Teile der Belegschaft krank oder im Urlaub sind. Eine Krankheitswelle, die viele Mitarbeiter betrifft, könnte daher ebenfalls ein dringender betrieblicher Grund sein, der eine Urlaubssperre rechtfertigt.
  • Wirtschaftliche Lage: Droht ein großer wirtschaftlicher Schaden für das Unternehmen, ist das ebenfalls ein Grund dafür, dass dein Arbeitgeber keinen Urlaub genehmigt. Zum Beispiel dann, wenn kurzfristig ein großer Auftrag abgewickelt werden könnte, der das Unternehmen noch vor einer Insolvenz bewahren würde.

Grundsätzlich gilt aber: Wenn dein Chef eine Urlaubssperre verhängt, muss er dir den Grund dafür mitteilen.

Urlaub antreten trotz Urlaubssperre: Das sind die Konsequenzen

Dein Chef hat eine Urlaubssperre angeordnet – du hast aber schon eine Urlaubsreise gebucht, weil du davon ausgegangen bist, dass der Urlaubsantrag auf jeden Fall genehmigt wird. Was nun? Zunächst solltest du das Gespräch mit deinem Chef suchen. Unter Umständen lässt sich etwas an der Situation ändern. Denn auch während einer Urlaubssperre muss der Arbeitgeber jeden Urlaubsantrag einzeln prüfen. Es reicht also nicht aus, dass er sich darauf beruft, den Urlaub im gesamten Unternehmen gestrichen zu haben.

Vielleicht könntest du also doch noch Glück haben. Gerade dann, wenn du schulpflichtige Kinder hast und davon ausgegangen bist, dass dir der Urlaub in den Sommerferien genehmigt wird.

Auf keinen Fall darfst du jedoch einfach ohne Zustimmung deines Arbeitgebers in den Sommerurlaub fahren. Das wäre eine sogenannte eigenmächtige Selbstbeurlaubung und die führt in der Regel mindestens zu einer Abmahnung – wenn nicht sogar zu einer Kündigung.

Sollte dein Chef die Urlaubssperre ohne dringende betriebliche Gründe verhängt haben, stehen deine Chancen auf Urlaub sogar noch besser. In diesem Fall kannst du gegen die Urlaubssperre vorgehen – zunächst vielleicht mit der Unterstützung des Betriebsrats. Sollte dein Arbeitgeber sich weiterhin uneinsichtig zeigen, hast du sogar die Möglichkeit, auf dem juristischen Wege eine einstweilige Verfügung zu erwirken und damit die Erlaubnis für deinen Urlaub zu erzwingen.

Allerdings sollte das wirklich die allerletzte Option sein. Denn nachdem du gegen deinen Arbeitgeber vor Gericht gezogen bist, dürfte das Arbeitsverhältnis belastet sein. Rechtliche Schritte gegen den eigenen Arbeitgeber sollte man sich sehr gut überlegen – jedenfalls solange man weiterhin im Unternehmen beschäftigt sein möchte.

FAQs zum Thema Urlaubssperre: Häufige Fragen rund um das Urlaubsverbot

Gerade rechtliche Fragen stellen Arbeitnehmer immer wieder vor eine Reihe von Problemen, denn die Rechtslage ist häufig nicht einfach zu durchschauen. Daher gilt: Bei konkreten Problemen mit deinem Chef solltest du dich unbedingt individuell von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten lassen. Wir können an dieser Stelle nur allgemeine Hinweise geben.

Kann mein Chef Urlaub wegen Krankheit streichen?

Nein, Krankheit ist kein Grund, den Urlaub zu streichen oder den Urlaubsanspruch, der während des Jahres entsteht, zu kürzen. Das ist ganz klar in § 1 BUrlG geregelt: Krankentage dürfen nicht vom Urlaubsanspruch abgezogen werden.

Darf mein Arbeitgeber bereits genehmigten Urlaub wieder streichen?

Nein, wenn der Urlaubsantrag unterschrieben und der Urlaub genehmigt ist, kann dein Chef deinen Urlaub nicht einfach streichen. Allerdings gibt es eine Ausnahme: Wenn ein absoluter Notfall vorliegt, der sowohl unvorhersehbar als auch existenzbedrohend ist, darf dein Chef auch bereits genehmigten Urlaub wieder streichen.

Ein plötzliches Hochwasser oder Feuer im Betrieb sind zum Beispiel derartige Ereignisse, bei denen es in Frage kommt, dass dein Chef deinen Urlaub streicht. Dein Chef muss in diesem Fall jedoch die Kosten tragen, die dir deswegen entstanden sind, etwa die Stornokosten für Flugzeug und Hotel.

Reicht es, wenn mein Chef mündlich die Urlaubssperre mitteilt?

Ja, eine mündliche Mitteilung ist vollkommen ausreichend. Sollte es einen Betriebsrat im Unternehmen geben, muss dein Chef die Urlaubssperre vorab mit diesem abstimmen. Denn der Betriebsrat hat ein Mitbestimmungsrecht im Hinblick auf Urlaubssperren. Unter Umständen gibt es danach eine schriftliche Mitteilung des Betriebsrats, zum Beispiel in Form einer E-Mail, in der alle Mitarbeiter über die Sperre informiert werden.

Gibt es in der Probezeit eine Urlaubssperre?

Nein, ein generelles Urlaubsverbot gibt es nicht während der Probezeit – auch wenn viele Arbeitnehmer das denken. Der reguläre Urlaubsanspruch wird auch während der Probezeit erworben. Du hast jedoch erst nach Ablauf der Probezeit einen Anspruch auf den kompletten Jahresurlaub.

Wie lange darf die Urlaubssperre andauern?

Auch hierfür gibt es keine pauschale Regelung. In der Regel dürfte es kein Problem sein, wenn die Urlaubssperre eine oder gar zwei Wochen dauert. In Unternehmen mit saisonalem Betrieb, wie zum Beispiel in der Landwirtschaft oder dem Gastgewerbe, sind auch mehrwöchige Urlaubssperren denkbar.

Wie darf der Betriebsrat mitbestimmen?

In Betrieben, in denen es einen Betriebsrat gibt, hat dieser gemäß Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) ein Mitbestimmungsrecht bei den allgemeinen Urlaubsgrundsätzen, dem Urlaubsplan und Urlaubssperren.

Dieses Mitbestimmungsrecht bezieht sich auf:

  • Die Kriterien, die angewendet werden, wenn mehrere Beschäftigte für den gleichen Zeitraum Urlaub beantragen
  • Den organisatorischen Ablauf der Urlaubsgenehmigung
  • Die konkreten Vorgaben, die der Arbeitgeber im Hinblick auf die Verteilung des Jahresurlaubs und Betriebsferien machen darf

Bildnachweis: Pitchayaarch Photography / Shutterstock.com


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