Verdeckte Arbeitnehmerüberlassung: Definition und Folgen
Wenn Unternehmen kurzfristig Personalbedarf haben, greifen sie häufig auf die sogenannte Arbeitnehmerüberlassung zurück. Sie bekommen dann Personal von einer Zeitarbeitsfirma. Das ist grundsätzlich unproblematisch. Schwierig wird es hingegen, wenn es sich um eine verdeckte oder unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung handelt. Was darunter zu verstehen ist und welche Folgen drohen, erfährst du hier.
Unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung: Was ist das?
Eine unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung liegt vor, wenn der Personaldienstleister keine Erlaubnis hat, seine Mitarbeiter an einen anderen Betrieb zu verleihen. Genau das ist nämlich eine Voraussetzung für die korrekte, legale Arbeitnehmerüberlassung.
Schauen wir uns zunächst an, wie diese funktioniert: Ein Personaldienstleister, auch Zeitarbeitsfirma genannt, stellt Mitarbeiter ein. Diese Beschäftigten arbeiten jedoch nicht in seinem Unternehmen, sondern er stellt sie nur ein, um sie an eine andere Firma zu verleihen. Der Personaldienstleister wird daher auch Verleiher genannt: Er verleiht seine Mitarbeiter an seine Kunden, also an andere Unternehmen, die kurzfristig Personal brauchen.
Diese Unternehmen wiederum nennt man Entleiher, da sie sich für einen bestimmten Zeitraum Personal leihen. Dieses spezielle Verhältnis in der Zeitarbeit wird als „Dreiecksverhältnis“ bezeichnet, da es aus drei Parteien besteht: Verleiher (Zeitarbeitsfirma), Mitarbeiter (Leiharbeitnehmer) und Unternehmen, das Mitarbeiter braucht (Entleiher).
Damit alles mit rechten Dingen zugeht, muss der Personaldienstleister bestimmte Vorschriften einhalten. Kann er das nachweisen, erhält er die Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ) von der Bundesagentur für Arbeit. Nur mit dieser Erlaubnis liegt eine legale Arbeitnehmerüberlassung vor.
Entsprechend handelt es sich um eine unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung, wenn eine solche Erlaubnis nicht vorliegt. Von einer illegalen Arbeitnehmerüberlassung spricht man aber auch dann, wenn der Verleiher zwar eine Erlaubnis hat, zwischen ihm und dem Kundenunternehmen aber kein korrekter Vertrag darüber geschlossen wurde, dass er den Mitarbeiter ausleihen möchte.
Denn auch dieser ist unbedingt notwendig, wenn die Arbeitnehmerüberlassung korrekt ablaufen soll. Er regelt das besondere Arbeitsverhältnis, das bei der Arbeitnehmerüberlassung besteht, und wird als Arbeitnehmerüberlassungsvertrag (AÜV) bezeichnet.
Verdeckte Arbeitnehmerüberlassung und Werkverträge
Die verdeckte Arbeitnehmerüberlassung ist gewissermaßen das Gegenteil von der illegalen Arbeitnehmerüberlassung. Dabei wird der Mitarbeiter unter dem Deckmantel eines Werkvertrags im Unternehmen eingesetzt, der Werkvertrag ist in vielen Fällen jedoch ungültig.
Werkverträge bergen die Gefahr einer unerlaubten Arbeitnehmerüberlassung, denn sie unterliegen genauen Vorschriften. Bei Verstoß gegen diese Vorschriften ist der Werkvertrag ungültig, womit es sich in vielen Fällen um eine verdeckte Arbeitnehmerüberlassung handeln könnte.
Achtung: Die hier geschilderten Zusammenhänge dienen lediglich der allgemeinen Information. Wende dich für rechtlich verbindliche Auskünfte am besten an einen Rechtsanwalt.
Für einen ersten, allgemeinen Überblick über die Thematik hilft dir die folgende Auflistung.
Kennzeichen eines Werkvertrags:
- Beide Seiten einigen sich darauf, dass ein bestimmtes Werk hergestellt wird. Der Auftraggeber könnte zum Beispiel einen Schreiner damit beauftragen, eine Tür anzufertigen. Für diese Tür handeln dann beide einen Festpreis aus. Anders als bei einem Arbeitsvertrag zahlt der Auftraggeber dann nicht für die einzelnen Arbeitsstunden, sondern begleicht den Festpreis, wenn die Tür fertig ist.
- Der Auftragnehmer ist daran gebunden, das Werk so anzufertigen, wie es vereinbart wurde. Gelingt ihm dies nicht, muss der Auftraggeber in der Regel nicht zahlen. Denn durch den Werkvertrag hat sich der Auftragnehmer dazu verpflichtet, die Tür so herzustellen, wie es vereinbart wurde.
- Beide Vertragsparteien legen schon vor Beginn des Vertrags fest, wie viel der Auftraggeber am Ende für die Tür zahlen muss und wie lange der Auftragnehmer dafür braucht. Die Bezahlung nennt man Werklohn.
- Bei einem Werkvertrag ist der Auftragnehmer nicht weisungsgebunden. Werkverträge, die im Kundenunternehmen erfüllt werden, stellen daher eine ganz besondere Herausforderung dar. Denn ein Werkvertrag gilt nur dann als solcher, wenn der Auftragnehmer nicht in den Kundenbetrieb eingebunden wird. Es ist also nicht möglich, mit einer Person einen Werkvertrag zu schließen, in dem vereinbart ist, dass die Person innerhalb von acht Stunden 100 Autoteile am Fließband der Firma herstellt. Denn dann wäre die Person in den Betriebsablauf eingebunden. Der Auftraggeber hat außerdem keinen Einfluss darauf, wie der Auftragnehmer das Werk anfertigt. Er darf diesem keine Anweisungen diesbezüglich geben, sondern die Verantwortung liegt ganz allein bei dem Auftragnehmer. Die Weisungsungebundenheit bezieht sich außerdem darauf, dass der Auftraggeber dem Auftragnehmer keine Vorschriften zu Pausenzeiten, Arbeitsbeginn und Arbeitsende machen darf. Auch das liegt ganz allein in der Verantwortung des Auftragnehmers.
Werden die Voraussetzungen nicht eingehalten, könnte der Werkvertrag ungültig sein und es sich um verdeckte Arbeitnehmerüberlassung handeln. Das muss im Zweifelsfall jedoch ein Gericht entscheiden. Den Vertrag „Werkvertrag“ zu nennen, reicht in jedem Fall nicht aus, damit ein gültiger Werkvertrag zustande kommt. Vielmehr müssen die eben genannten Voraussetzungen erfüllt sein.
Verdeckte und illegale Arbeitnehmerüberlassung: Die Folgen
Der Mitarbeiter arbeitet zwar in dem Unternehmen des Kunden, ist dort aber nicht angestellt, sondern bleibt Mitarbeiter der Zeitarbeitsfirma. Das gilt aber nur, wenn es einen entsprechenden Vertrag gibt.
Fehlt dieser Vertrag, entsteht nämlich ein Arbeitsverhältnis zwischen dem Kundenunternehmen und dem Mitarbeiter. Daher sind auch die Entleiher, also die Firmen, welche die Mitarbeiter ausleihen, gut beraten, dafür zu sorgen, dass ein rechtskräftiger Vertrag besteht und sie nicht in die Falle der unerlaubten Arbeitnehmerüberlassung tappen.
Das gilt auch für Unternehmen, die Werkverträge einsetzen und so dafür sorgen wollen, dass die Personen nicht als Mitarbeiter des Unternehmens gelten. Auch hier ist unbedingt darauf zu achten, dass der Werkvertrag gültig ist. Ist er es nämlich nicht, wird von einer verdeckten Arbeitnehmerüberlassung gesprochen, die wiederum weitreichende Konsequenzen haben kann.
Eine unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung bedeutet für den Entleiher, dass es zu einem unbefristeten Arbeitsverhältnis zwischen dem Leiharbeiter und seiner Firma kommt.
Diese Regelung hat den Hintergrund, den Leiharbeiter zu schützen. Denn ohne gültige Erlaubnis oder gültigen Arbeitsvertrag hätte der Leiharbeiter keine Absicherung. Um das zu vermeiden, gilt die Regel, das bei einem fehlenden Vertrag oder fehlender Erlaubnis ein Arbeitsverhältnis zwischen Entleiher und Leiharbeiter zustande kommt.
Das bedeutet, dass der Mitarbeiter, den man eigentlich nur temporär im Unternehmen beschäftigten wollte, sich nun auf Kündigungsschutz (sofern der im Unternehmen gilt), bezahlten Jahresurlaub und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall berufen kann.
Natürlich hat der Leiharbeiter auch beim Leiharbeitsunternehmen Anspruch auf diese Dinge, jedoch sind die Konditionen in vielen Fällen schlechter. Noch dazu muss der Entleiher dem Leiharbeiter (der nun sein Mitarbeiter ist) so viel zahlen wie seinen übrigen Mitarbeitern im Unternehmen.
Unter Umständen kommen noch Nachforderungen der Sozialversicherung auf das Unternehmen zu. Hat der Mitarbeiter Anspruch auf gleiche Bezahlung, so werden in der Regel nämlich auch höhere Sozialabgaben fällig. Und genau diese wurden nicht bezahlt, wenn der Entleiher fälschlicherweise dachte, dass er einen Leiharbeiter beschäftigt.
Die Folgen der illegalen Arbeitnehmerüberlassung: Es drohen Geldstrafen
Die unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung hat auch Folgen für das ausleihende Unternehmen. Wenn der Personaldienstleister keine Genehmigung von der Bundesagentur für Arbeit hat, kann er mit einer Geldstrafe von bis zu 30.000 Euro bestraft werden.
Dieses Vergehen wird außerdem im Gewerbezentralregister festgehalten. Das wiederum hat zur Folge, dass das Unternehmen in Zukunft nicht mehr für öffentliche Ausschreibungen in Betracht kommt.
Sollte das Zeitarbeitsunternehmen ausländische Arbeitnehmer durch unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung verleihen, sieht es sogar noch schlimmer aus: Dann droht, laut Angabe von Juristen, sogar eine Strafe von bis zu 500.000 Euro.
FAQs: Häufige Fragen zum Thema
Illegale Arbeitnehmerüberlassung anzeigen?
Hin und wieder haben Mitarbeiter den Verdacht, dass bei ihrem Arbeitgeber nicht alles mit rechten Dingen zugeht. Vielleicht denken sie sogar, dass ihr Chef verdeckte Arbeitnehmerüberlassung toleriert und Mitarbeiter einsetzt, die gar keine richtigen Leiharbeiter sind. Interne Mitarbeiter können eine illegale Arbeitnehmerüberlassung anzeigen. Das sollten sie jedoch anonym machen, wenn sie ihren Job behalten möchten.
Wer prüft verdeckte Arbeitnehmerüberlassung?
In der Regel ist das Hauptzollamt dafür zuständig, zu überprüfen, ob es sich um verdeckte Arbeitnehmerüberlassung handelt oder nicht. Der Zoll überprüft dabei unter anderem, ob das verleihende Unternehmen überhaupt eine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung hat und ob die Überlassungsverträge vorliegen und alles seine Richtigkeit hat.
Illegale Arbeitnehmerüberlassung: Ein typisches Beispiel
Ein typisches Beispiel für eine illegale Arbeitnehmerüberlassung ist der Werkvertrag. Dabei wird mit der jeweiligen Person scheinbar ein Werkvertrag geschlossen, in Wirklichkeit wird diese Person aber in die betrieblichen Arbeitsabläufe integriert und ist weisungsgebunden. Die Folge: In der Regel liegt dann eine illegale Arbeitnehmerüberlassung vor.
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