Zweitjob: Das musst du bei einer Nebenbeschäftigung beachten
Im Jahr 2022 übten rund 1,9 Millionen Arbeitnehmer einen oder sogar mehrere Zweitjobs neben ihrer Hauptbeschäftigung aus. Allerdings hat man als Beschäftigter dabei nicht immer die freie Wahl, was den Job und Arbeitgeber angeht. Was es zu beachten gibt und wie der Zweitjob versteuert wird, erfährst du hier.
Was versteht man unter einem Zweitjob?
Von einem Zweitjob spricht man, wenn Beschäftigte neben ihrer regulären Beschäftigung noch einen weiteren Job ausüben. Zweitjobs kommen dabei in folgenden Varianten vor:
- Minijob
- Nebenjobs mit einem Gehalt, das die Minijob-Grenze übersteigt
- saisonale Jobs
- Aushilfsjobs
- selbstständige Nebentätigkeit
Je nachdem, für welche Variante du dich bei einem Zweitjob entscheidest, werden unterschiedlich hohe Steuern und Sozialabgaben fällig. So kann es sogar sein, dass es sich eher lohnt, weniger zu arbeiten und ein geringeres Bruttoeinkommen zu erzielen. Unter Umständen bleibt nach Abzug der Steuern und Sozialabgaben so mehr übrig als bei einem höheren Bruttoeinkommen.
Was ist bei einem Zweitjob zu beachten?
Bevor du dich auf die Suche nach einem Zweitjob machst, solltest du einen Blick in deinen Arbeitsvertrag werfen. Hier ist nämlich geregelt, unter welchen Bedingungen du einen Zweitjob ausüben darfst. Denn – das ist die gute Nachricht – dein Arbeitgeber darf nicht einfach pauschal untersagen, dass du dir neben der Beschäftigung in seinem Unternehmen noch etwas hinzuverdienst.
Einige Gründe können jedoch trotzdem dazu führen, dass dir dein Chef den Zweitjob verbietet:
- Nebentätigkeit in sogenannten Tendenzbetrieben: Als Tendenzbetriebe werden Betriebe verstanden, die in erster Linie eine ideologische, politische oder religiöse Zielrichtung verfolgen. Vertritt dein Arbeitgeber eine komplett andere Ausrichtung als dein potenzieller Nebenjob-Arbeitgeber, darf dein Chef die Nebentätigkeit verbieten.
- Nebentätigkeit ist im Tarifvertrag ausgeschlossen: Es kann sein, dass in dem geltenden Tarifvertrag zwischen der für dich zuständigen Arbeitnehmervertretung und deinem Arbeitgeber bestimmte Formen der Nebentätigkeit ausgeschlossen sind oder ein Zweitjob an sich eingeschränkt wird.
Auch wenn dein Arbeitgeber in der Regel gar nicht zustimmen muss, wenn du einen Zweitjob ausüben möchtest, solltest du dir trotzdem seine Zustimmung geben lassen. Du musst ihn ohnehin über den Nebenjob informieren, dann kannst du dir auch gleich bestätigen lassen, dass er mit deinem Zweitjob einverstanden ist. Damit bist du bei etwaigen Auseinandersetzungen in einer guten Ausgangsposition.
Übrigens: Anders als bei Arbeitnehmern, ist ein Zweitjob für Beamte immer genehmigungspflichtig. Du musst also in jedem Fall die Zustimmung deines Dienstherrn für den Zweitjob haben.
Zweitjob und Steuer: Was ist zu beachten?
Wie bereits angesprochen, kann sich weniger Arbeit bei einem Zweitjob durchaus auszahlen, nämlich mit einem Minijob. Wer durchschnittlich unter der geltenden Verdienstgrenze für geringfügig Beschäftigte bleibt, zahlt als Arbeitnehmer keine Steuern und Sozialabgaben.
Meist übernimmt die nämlich der Arbeitgeber des Zweitjobs. Der Arbeitgeber zahlt dabei nicht nur in die Kranken-, Arbeitslosen-, Pflege- und Rentenversicherung ein, sondern entrichtet auch pauschal zwei Prozent Lohnsteuer an die Minijob-Zentrale.
Das ist – wie gesagt – die Regel, jedoch keine Vorschrift. Dem Arbeitgeber ist es auch gestattet, die Lohnsteuer nach der jeweiligen Lohnsteuerklasse seines Beschäftigten abzurechnen.
Unser Tipp: Sprich die pauschale Versteuerung am besten schon im Vorstellungsgespräch zu deinem Zweitjob an. Sollte dein Arbeitgeber keine pauschale Zwei-Prozent-Versteuerung wollen, kann es sich unter Umständen lohnen, lieber noch ein wenig mehr Zeit in die Jobsuche zu investieren. Und am Ende einen Arbeitgeber zu finden, der die komplette Versteuerung übernimmt.
Nebenverdienst übersteigt die Minijob-Grenze
Einige Arbeitnehmer entscheiden sich dafür, einen Zweitjob mit höherem Nebenverdienst anzunehmen.
Der Nachteil: Von der pauschalen Versteuerung, wie sie im Minijob möglich ist, kannst du in diesem Fall nicht mehr profitieren. Im Gegenteil, in der Regel wird dein Gehalt aus dem Zweitjob in der denkbar schlechtesten Steuerklasse, der Steuerklasse VI, versteuert.
In dieser Steuerklasse hast du die höchsten Abgaben. Außerdem ist es bei dieser Art der Versteuerung nicht unwahrscheinlich, dass das Finanzamt nach der Abgabe deiner Steuererklärung noch Geld zurückfordert.
Unser Tipp: Rechne gründlich durch, ob sich ein Zweitjob über der Minijob-Grenze für dich lohnt. Unter Umständen kann dir die Personalabteilung deines Zweit-Arbeitgebers weiterhelfen. Es gibt im Netz aber auch Brutto-Netto-Rechner, mit denen du die Berechnung selbst anstellen kannst.
Saisonaler Nebenjob
Diese Art von Zweitjob ist eine weitere Möglichkeit, sich neben seinem Einkommen aus dem Hauptjob etwas hinzuzuverdienen. Bei dieser Art von befristetem Zweitjob kannst du den Zusatzverdienst unter bestimmten Umständen sogar frei von Sozialabgaben erhalten.
Möglich ist das, wenn du nur drei Monate (oder 70 Kalendertage) im Jahr in deinem Zweitjob arbeitest. Lohnsteuer wird dann aber trotzdem fällig. Doch auch bei einem Saisonjob kann eine pauschale Versteuerung angesetzt werden – in diesem Fall jedoch 25 Prozent.
Unser Tipp: Hin und wieder übernehmen die Arbeitgeber des Saisonjobs auch die Lohnsteuer. Sprich das Thema am besten an, bevor du den saisonalen Nebenjob annimmst.
Nebenberufliche Selbstständigkeit
Wer in seinem Zweitjob nicht abhängig beschäftigt sein möchte, kann sich selbstständig machen – und das bietet gleich mehrere Vorteile:
- Zeitliche Flexibilität: Selbstständige können sich ihre Zeit frei einteilen. Das ist ein großer Vorteil gerade bei einem Zweitjob, denn so können sie sicherstellen, dass sich die Arbeitszeiten von Haupt- und Zweitjob nicht überschneiden. Außerdem lassen sich auch private oder kurzfristige Termine in der Regel besser mit einer Selbstständigkeit in Einklang bringen.
- Idee testen: Wenn du ohnehin planst, in absehbarer Zeit in die Selbstständigkeit zu wechseln, kannst du ebenfalls von diesem Vorgehen profitieren. Mit einer nebenberuflichen Selbstständigkeit kannst du ausloten, ob deine Geschäftsidee überhaupt Aussicht auf Erfolg hat und die ersten Kunden akquirieren. Hast du eine solide Basis für dein Geschäft aufgebaut, kannst du mit geringerem Risiko in die hauptberufliche Selbstständigkeit starten. Du musst nämlich nicht von einem Monat auf den nächsten ausreichend Geld verdienen, um davon deinen Lebensunterhalt bestreiten zu können. Auf der anderen Seite verlierst du mit diesem Vorgehen auch nicht viel, wenn du merkst, dass deine Selbstständigkeit wohl doch nicht so funktionieren wird, wie eigentlich geplant.
Darauf ist bei einem Zweitjob zu achten
Ob klassischer Minijob oder die nebenberufliche Selbstständigkeit – für welche Art von Zweitjob du dich auch entscheidest, du musst auf einige Dinge achten. Tust du das nicht, droht dir unter Umständen Ärger mit deinem Arbeitgeber:
- Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes: Wer zwei Jobs kombiniert, muss ganz besonders auf die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes achten. Die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit darf nicht mehr als 48 Stunden betragen. Außerdem muss zwischen Arbeitsende und Arbeitsbeginn eine Ruhezeit von 11 Stunden eingehalten werden. Wer nach seinem Vollzeitjob abends also noch eine Schicht im Zweitjob dranhängt und am nächsten Tag wieder pünktlich im Hauptjob erscheint, könnte unter Umständen Probleme bekommen.
- Keine Tätigkeit für Konkurrenz: Von 9 bis 17 Uhr bei seinem Hauptarbeitgeber arbeiten und an zwei Tagen pro Woche für den direkten Konkurrenten? Das geht natürlich nicht. Schließlich hast du bei deinem Arbeitgeber Zugang zu Daten, die für seinen Konkurrenten sehr nützlich sein können – vielleicht möchte der dich ja gerade deshalb einstellen. Noch dazu wäre es in Branchen mit Kundenkontakt für dich sehr einfach, deinem Zweit-Arbeitgeber neue Kunden zu verschaffen, nämlich die aktuellen Kunden deines Arbeitgebers. All das möchte dein Chef natürlich vermeiden. Aus diesem Grund ist eine Konkurrenztätigkeit untersagt. Einige Arbeitsverträge enthalten sogar ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot. Damit ist es dir für eine bestimmte Zeit nach der Kündigung untersagt, bei einem direkten Konkurrenten deines ehemaligen Arbeitgebers anzufangen.
- Leistung darf nicht leiden: Dein Arbeitgeber kann dir deinen Zweitjob untersagen, wenn darunter die Leistung in deinem Hauptjob leidet. Bist du vollkommen übermüdet und ausgelaugt, wenn du morgens am Arbeitsplatz erscheinst, musst dein Hauptarbeitgeber das nicht hinnehmen. Schließlich bezahlt er dich dafür, dass du deine Arbeitskraft dem Unternehmen zur Verfügung stellst.
- Kein Zweitjob während einer Krankheit: Angenommen du arbeitest in deinem Hauptjob als Fitnesstrainer und schreibst in deinem Zweitjob Blogartikel für eine Fitnessseite. Jetzt bist du krankgeschrieben, weil du dir ein Bein gebrochen hast und folglich nicht als Fitnesstrainer arbeiten kannst. Denkbar wäre in dieser Situation, dass du trotzdem weiterhin die Blogartikel für deinen Zweitjob schreibst, denn das lässt sich im Sitzen oder gar im Liegen tun. Auch wenn es nach einer guten Idee klingt, solltest du, wenn du krankgeschrieben bist, auch in deinem Zweitjob nicht arbeiten. Das könnte ein schlechtes Bild auf deine Arbeitsmoral werfen. Unter Umständen kommt dein Hauptarbeitgeber sogar auf die Idee, dass du lieber im Zweitjob arbeitest – und diesen Eindruck solltest du vermeiden.
- Arbeit in erhöhtem Umfang im Urlaub: Denk immer daran, dass der Urlaub dazu da ist, dass du dich erholst und deine Arbeitskraft wiederherstellst. Dein Chef bezahlt dich letztlich dafür, dass du für einige Tage oder gar Wochen ausspannst und danach wieder mit vollem Tatendrang an deinem Arbeitsplatz erscheinst. Daher kannst du deinen Urlaub im Hauptjob auch nicht dazu nutzen, in deinem Nebenjob in Vollzeit zu arbeiten. Du darfst lediglich im gewohnten Umfang im Zweitjob weiterarbeiten.
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